Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibung
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der LULITA-Plattform. Teil A beschreibt die Leistung, Teil B enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Teil A — Leistungsbeschreibung
A.1 Gegenstand
LULITA ist eine webbasierte Kommunikations- und Verwaltungsplattform (Software as a Service) für Festivals, Clubs, Musiklabels und Künstler:innen, betrieben von Sebastian Studnitzky (Einzelunternehmer), Matkowskystr. 2, 10245 Berlin („Anbieter“). Die Plattform wird ausschließlich als gehosteter Dienst über das Internet bereitgestellt; eine Überlassung von Software zur Installation beim Kunden erfolgt nicht.
A.2 Pläne und Module
Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Plan („Edition“). Maßgeblich ist die Modulübersicht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; der Anbieter kann Module weiterentwickeln (vgl. § 4 Abs. 4 der AGB).
A.2.1 Plan „Platform“ (Festival / Club / Veranstalter)
- Mandantenfähiger Arbeitsbereich (Organisation mit einem oder mehreren Tenants)
- Event- und Programmverwaltung (Termine, Besetzungen, Venues)
- Öffentliche Webseite des Tenants auf Basis des Block-Systems (Layout, Inhalte, Branding durch den Kunden konfigurierbar; Hosting inklusive)
- Künstler- und Kontaktverwaltung, Medienbibliothek (Fotos, Dokumente, Pressematerial)
- Newsletter-Modul (Verteilerverwaltung mit Double-Opt-in, Versand)
- Presse-Modul (gegatete Material-Links, Download-Seiten)
- AI-Assistenz (Text- und Kommunikationsunterstützung auf Basis der Inhalte des Kunden)
- Ticketing-Modul (optional freischaltbar; Leistungsumfang und Rollenverteilung: § 7 der AGB)
- Reporting- und Performance-Ansichten
A.2.2 Plan „Label“
- Mandantenfähiger Arbeitsbereich wie A.2.1
- Release-Verwaltung (Kataloge, Release-Workflows, Freigaben, Artist-Zuarbeit)
- Öffentliche Label-Webseite auf Basis des Block-Systems
- Künstler-Roster-Verwaltung inkl. Artist-Lese-Sichten
- Medienbibliothek, Presse-Modul, Newsletter-Modul, AI-Assistenz wie A.2.1
A.2.3 Plan „Artist“
- Eigener Arbeitsbereich (Tenant) für eine:n Künstler:in oder ein Projekt
- Öffentliche Artist-Webseite auf Basis des Block-Systems
- Verwaltung von Releases (eigene bzw. vom Label geteilte Sichten), Terminen, Medien
- Presse-Modul, Newsletter-Modul, AI-Assistenz in reduziertem Umfang
A.2.4 Für alle Pläne
- Nutzerverwaltung mit Rollen und Berechtigungen
- Datenexport gängiger Inhalte in maschinenlesbaren Formaten (mindestens CSV/JSON, Medien als Originaldateien)
- Betrieb, Hosting und Datenhaltung durch den Anbieter über die in der Subprozessorenliste (Anlage zum AVV) genannten Dienstleister
A.3 Bereitstellung, Verfügbarkeit, Wartung
1. Die Plattform wird am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums des Hosting-Anbieters ins Internet) bereitgestellt. Die Anbindung des Kunden an das Internet sowie dessen Endgeräte sind nicht Leistungsgegenstand.
2. Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an. Dieser Wert ist ein Serviceziel und keine Garantie oder Zusicherung; er begründet keine verschuldensunabhängige Einstandspflicht.
3. Nicht als Ausfallzeit gelten: (a) angekündigte Wartungsfenster, (b) Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (insb. Ausfälle allgemeiner Internet-Infrastruktur, höhere Gewalt, Angriffe Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen), (c) vom Kunden zu vertretende Unterbrechungen.
4. Wartungsfenster: Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten (Mo–Fr 9–18 Uhr, Europe/Berlin) durchgeführt und, soweit sie zu spürbaren Einschränkungen führen, mindestens 48 Stunden vorher in der Anwendung oder per E-Mail angekündigt. Sicherheitskritische Notfall-Wartungen sind jederzeit ohne Vorankündigung zulässig.
A.4 Support
Support wird nach besten Kräften (best effort) geleistet: Annahme von Störungsmeldungen und Anfragen per E-Mail an office@lulita.ai an Werktagen (Mo–Fr, außer gesetzliche Feiertage in Berlin). Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden im Pilotbetrieb nicht zugesagt. Ein Anspruch auf individuelle Anpassungen, Schulungen oder Beratung besteht nicht; solche Leistungen können gesondert vereinbart werden.
A.5 Datensicherung
Der Anbieter führt regelmäßige Sicherungen der Plattformdaten auf Infrastrukturebene durch (Umfang und Rhythmus gemäß den Leistungen der eingesetzten Hosting- und Datenbank-Dienstleister). Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems; ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner, vom Kunden gelöschter Datensätze besteht nicht. Dem Kunden wird empfohlen, geschäftskritische Inhalte zusätzlich über die Exportfunktionen zu sichern.
Teil B — Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der LULITA-Plattform zwischen Sebastian Studnitzky (Einzelunternehmer), Matkowskystr. 2, 10245 Berlin („Anbieter“) und seinen Kunden.
2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
4. Vertragsbestandteile in dieser Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen in Textform, (2) der Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 8), (3) diese AGB einschließlich der Leistungsbeschreibung (Teil A).
§ 2 Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt über den Online-Signup-Prozess auf lulita.ai zustande: Der Kunde wählt einen Plan, gibt die erforderlichen Angaben (u.a. E-Mail-Adresse, Organisations- und Tenant-Name) ein, akzeptiert diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag und schließt den Bezahlvorgang über den Zahlungsdienstleister Stripe (Checkout) ab.
2. Der Vertrag ist mit erfolgreichem Abschluss des Checkout-Vorgangs (Bestätigung durch Stripe) geschlossen. Der Anbieter richtet anschließend den Arbeitsbereich (Organisation, Tenant, Nutzerkonto) ein und übersendet die Zugangsdaten bzw. eine Einladung per E-Mail.
3. Der Anbieter kann den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen, solange der Zugang noch nicht bereitgestellt wurde; bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
4. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext (Plan, Preis, akzeptierte Rechtstexte-Version) wird vom Anbieter gespeichert; der Kunde erhält die wesentlichen Vertragsdaten mit der Bestätigungs-E-Mail.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Es gilt der bei Vertragsschluss ausgewiesene Preis des gewählten Plans. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
2. Das Entgelt wird als monatliches Abonnement im Voraus fällig und über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen (hinterlegtes Zahlungsmittel des Kunden). Rabatt- und Promotion-Codes wirken nach Maßgabe der bei Einlösung angezeigten Bedingungen.
3. Schlägt ein Einzug fehl, informiert der Anbieter (bzw. Stripe) den Kunden. Bleibt die Zahlung auch nach Nachfristsetzung von 14 Tagen aus, kann der Anbieter den Zugang bis zum Ausgleich sperren; die Zahlungspflicht bleibt unberührt. § 10 (Kündigung) bleibt unberührt.
4. Preisänderungen: Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Erhöht sich der Preis, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen. Kündigt der Kunde nicht, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt.
§ 4 Leistungsumfang, Weiterentwicklung
1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil A) für den gebuchten Plan.
2. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform im vereinbarten Umfang, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden (z.B. Reichweite, Ticketverkäufe, Newsletter-Zustellraten bei Drittanbietern).
3. Beta- oder als „experimentell“ gekennzeichnete Funktionen werden freiwillig und ohne Gewähr für Fortbestand bereitgestellt; sie sind nicht Teil des geschuldeten Leistungsumfangs.
4. Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln und verändern, soweit der vertraglich vereinbarte Kernfunktionsumfang des gebuchten Plans erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist. Wesentliche Einschränkungen des Kernfunktionsumfangs werden wie eine AGB-Änderung nach § 11 behandelt (Ankündigung, Widerspruchs- und Kündigungsrecht). Ein einseitiges, unbeschränktes Leistungsänderungsrecht besteht nicht.
§ 5 Pflichten des Kunden
1. Zugangsdaten: Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, sichert sie gegen Zugriff unbefugter Dritter und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Handlungen, die über Nutzerkonten des Kunden vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet, soweit er sie zu vertreten hat.
2. Rechtekette an Inhalten: Der Kunde stellt sicher, dass er an sämtlichen Inhalten, die er auf die Plattform hochlädt oder über sie veröffentlicht (insbesondere Fotos, Audio- und Videomaterial, Texte, Logos, Pressematerial), die erforderlichen Rechte besitzt — einschließlich urheberrechtlicher Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte sowie der Einwilligungen abgebildeter Personen (Model Releases, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KUG). Foto-Credits und Urhebernennungen pflegt der Kunde selbst korrekt ein.
3. Keine rechtswidrigen Inhalte: Der Kunde wird über die Plattform keine Inhalte verbreiten, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverstöße darf der Anbieter betroffene Inhalte nach vorheriger Information des Kunden (bei Gefahr im Verzug: unverzüglicher Nachinformation) sperren.
4. Eigene Rechtstexte des Tenants: Für die über die Plattform betriebenen öffentlichen Seiten des Kunden (Tenant-Websites, Ticketing-Checkout, Newsletter) ist der Kunde Anbieter im Rechtssinne. Er ist selbst verantwortlich für seine eigenen Rechtstexte und Pflichtangaben, insbesondere Impressum (§ 5 DDG, § 18 MStV), Datenschutzerklärung, eigene AGB/Ticketbedingungen und ggf. erforderliche Consent-Lösungen. Von der Plattform bereitgestellte Textvorlagen sind unverbindliche Arbeitshilfen und ersetzen keine Rechtsberatung.
5. Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus Abs. 2–4 durch den Kunden beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit möglich, die Verteidigung.
6. Gesetzliche Pflichten: Steuerliche, sozialversicherungs-, gewerbe- und veranstaltungsrechtliche Pflichten aus der Geschäftstätigkeit des Kunden verbleiben beim Kunden.
§ 6 Nutzungsrechte
1. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Plattform im Umfang des gebuchten Plans für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
2. Der Kunde räumt dem Anbieter an den von ihm eingestellten Inhalten die einfachen, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein, die für den Betrieb der Plattform technisch erforderlich sind (Speicherung, Vervielfältigung, technische Bearbeitung wie Skalierung von Bildern, öffentliche Zugänglichmachung im vom Kunden konfigurierten Umfang). Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt; die Inhalte bleiben Inhalte des Kunden.
§ 7 Ticketing-Modul
1. Das Ticketing-Modul ermöglicht dem Kunden den Verkauf von Eintrittskarten für eigene Veranstaltungen an Endkunden über seine Tenant-Website. Der Kunde ist dabei Veranstalter und Verkäufer der Tickets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (Merchant of Record). Kaufverträge über Tickets kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Endkunden zustande. Der Anbieter wird weder Vertragspartei noch Vermittler des Ticketkaufs; er stellt ausschließlich die technische Infrastruktur bereit.
2. Zahlungsabwicklung / keine Zahlungsdienste (ZAG): Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich durch die Stripe Payments Europe, Ltd. bzw. verbundene Stripe-Gesellschaften („Stripe“) als lizenzierten Zahlungsdienstleister im Wege sogenannter Direct Charges auf das eigene Stripe-Konto des Kunden. Voraussetzung für die Nutzung des Ticketing-Moduls ist ein eigenständiger Vertrag des Kunden mit Stripe (Stripe Connected Account). Zahlungen der Endkunden fließen unmittelbar auf das Stripe-Konto des Kunden. LULITA erbringt keine Zahlungsdienste im Sinne des ZAG; der Anbieter erlangt zu keinem Zeitpunkt Besitz oder Verfügungsmacht über Zahlungsbeträge und hat keine Einwirkungsmöglichkeit auf den Zahlungsfluss; er ist ausschließlich technischer Dienstleister.
3. Verbraucherpflichten des Kunden: Als Verkäufer gegenüber Verbrauchern trägt der Kunde sämtliche verbraucherschützenden Pflichten, insbesondere:
- a) die vorvertraglichen Informationspflichten im Fernabsatz (Art. 246a EGBGB) — einschließlich der Information über das Nichtbestehen des Widerrufsrechts bei Veranstaltungstickets mit spezifischem Termin (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB; gilt nach BGH, Urt. v. 13.07.2022 – VIII ZR 317/21 auch für den Online-Ticketverkauf);
- b) die ordnungsgemäße Gestaltung des Bestellabschlusses („Button-Lösung“, § 312j BGB);
- c) Preisangaben nach der Preisangabenverordnung (Gesamtpreise inkl. USt und Vorverkaufsgebühren);
- d) die Prüfung, ob und inwieweit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, seit 29.06.2025) auf seinen B2C-Verkauf anwendbar ist, sowie ggf. dessen Umsetzung. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme des BFSG (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz/Bilanzsumme bis 2 Mio. €) ist vom Kunden für sich selbst zu prüfen.
Die Plattform stellt hierfür technische Andockpunkte bereit (z.B. Checkbox- und Hinweistexte im Checkout); die inhaltliche und rechtliche Verantwortung verbleibt beim Kunden.
4. Erstattungen, Stornierungen und die Abwicklung abgesagter Veranstaltungen sind Sache des Kunden; die Plattform stellt hierfür Funktionen bereit (z.B. Einzelstorno mit Stripe-Refund auf dem Konto des Kunden).
5. Der Kunde ist für die steuerliche Behandlung seiner Ticketumsätze (inkl. USt-Sätze, etwaige Befreiungen wie § 4 Nr. 20 UStG) selbst verantwortlich; auf der Plattform hinterlegte Steuersätze sind rein informativ.
6. Die Freistellung nach § 5 Abs. 5 gilt entsprechend für Ansprüche von Ticketkäufern und Behörden im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf des Kunden.
§ 8 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
1. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher ist (insbesondere Newsletter-Empfänger, Ticketkäufer, Pressekontakte, Künstlerdaten des Kunden), erfolgt dies als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) einschließlich Subprozessorenliste ist Bestandteil dieses Vertrags und wird beim Signup zusammen mit diesen AGB akzeptiert.
2. Für Plattform-Betriebsdaten (Nutzerkonten, Abrechnungs- und Sicherheitsdaten) ist der Anbieter selbst Verantwortlicher; es gilt die Datenschutzerklärung der Plattform.
3. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung verantwortlich (Rechtsgrundlagen, Einwilligungen — z.B. Double-Opt-in für Newsletter, Informationspflichten gegenüber seinen Endkunden).
§ 9 Gewährleistung, Verfügbarkeit
1. Auf die Bereitstellung der Plattform finden die mietrechtlichen Gewährleistungsvorschriften Anwendung. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen; die Haftung für Verschulden bleibt nach Maßgabe von § 10 unberührt.
2. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich und nachvollziehbar an (Beschreibung, Zeitpunkt, betroffener Bereich). Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist.
3. Eine Minderung des Entgelts durch einseitigen Abzug ist ausgeschlossen; der Kunde kann überzahlte Beträge nach den gesetzlichen Vorschriften zurückfordern (Bereicherungsrecht). Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Haftung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
- b) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- d) im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie,
- e) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, bei diesem Vertrag insbesondere die Verfügbarmachung der Plattform. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
3. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Abs. 1–3 nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, dem vereinbarten Leistungsumfang und der Zumutbarkeit entsprechender Datensicherung durch den Kunden (§ A.5 Satz 4) entstanden wäre.
5. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters.
§ 11 Änderungen dieser AGB
1. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist (insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklung oder Schließung von Regelungslücken). Änderungen des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung (insbesondere Preise) richten sich ausschließlich nach § 3 Abs. 4.
2. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt, unter Hervorhebung der geänderten Regelungen. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform oder kündigt er nicht ordentlich nach § 12 Abs. 1, gelten die geänderten AGB ab dem angekündigten Zeitpunkt. Auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen des Schweigens wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.
3. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; der Anbieter kann den Vertrag in diesem Fall ordentlich nach § 12 kündigen.
§ 12 Laufzeit, Kündigung, Datenexport
1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnungsperiode und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode (Monat) gekündigt werden. Die Kündigung des Kunden kann über die Abo-Verwaltung (Stripe-Kundenportal) oder in Textform erfolgen.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung (§ 3 Abs. 3) oder bei schwerwiegenden, trotz Abmahnung fortgesetzten Verstößen gegen § 5 Abs. 2–4.
3. Datenexport: Nach Vertragsende hält der Anbieter die Exportfunktionen bzw. auf Anforderung einen Export der Kundendaten in gängigen, maschinenlesbaren Formaten für 30 Tage bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Kunden gemäß dem Löschkonzept des Anbieters gelöscht, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. § 147 AO für Abrechnungsdaten) oder der AVV eine abweichende Behandlung vorschreiben.
4. Während einer Sperre nach § 3 Abs. 3 bleiben die Daten erhalten; die 30-Tage-Frist beginnt erst mit wirksamer Vertragsbeendigung.
§ 13 Geheimhaltung, Referenznennung
1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere nicht-öffentliche Geschäfts-, Vertrags- und technische Informationen) vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
2. Der Anbieter darf den Kunden mit Name und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
3. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Hinweis zum Stand
Diese Fassung (v1, Stand 9. Juli 2026) wurde sorgfältig auf Grundlage der aktuellen Rechtslage erstellt und wird derzeit im Pilotbetrieb eingesetzt; eine anwaltliche Prüfung ist vor der allgemeinen Öffnung der Plattform vorgesehen.