LULITA

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag basiert auf den EU-Standardvertragsklauseln nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021, die die Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO erfüllen. Der Klauseltext wird unverändert übernommen (Klausel 2); ausgefüllt werden ausschließlich die vorgesehenen Optionen und die Anhänge I–IV.

Bei Vertragsschluss über die Plattform wird dieser AVV zusammen mit den AGB akzeptiert und damit Bestandteil des Nutzungs-/Hauptvertrags. Anhang I (Parteien) wird je Kunde ausgefüllt; die dort mit „[wird bei Vertragsschluss ausgefüllt]“ gekennzeichneten Felder werden im Zuge des Vertragsschlusses befüllt.

Teil 1 — Vertragsrahmen

1.1 Parteien

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (im Folgenden „AVV“) wird geschlossen zwischen:

Verantwortlicher (Kunde / Tenant-Inhaber):
[wird bei Vertragsschluss ausgefüllt]

— nachfolgend „Verantwortlicher“ — und

Auftragsverarbeiter (Plattform-Betreiber):
Sebastian Studnitzky (Einzelunternehmer)
Matkowskystr. 2, 10245 Berlin
E-Mail: office@lulita.ai
— nachfolgend „Auftragsverarbeiter“ —

1.2 Gegenstand und Verhältnis zum Hauptvertrag

Der Auftragsverarbeiter betreibt die LULITA-Plattform (SaaS), über die der Verantwortliche u.a. Newsletter, Presse- und Materialfreigaben, Künstler- und Medienverwaltung sowie Ticketverkauf und Einlassverwaltung gegenüber seinen eigenen Endkunden abwickelt. Soweit der Auftragsverarbeiter dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, gilt dieser AVV. Er ergänzt den Nutzungs- und Hauptvertrag über die LULITA-Plattform (im Folgenden „Hauptvertrag“).

Grundlage dieses AVV sind die Standardvertragsklauseln gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 (Teil 2). Die Klauseln werden unverändert übernommen (Klausel 2); ausgefüllt werden ausschließlich die vorgesehenen Optionen und die Anhänge I–IV, die Bestandteil der Klauseln sind (Klausel 1 Buchstabe d).

1.3 Dokumentierte Optionswahl

StelleOptionWahl
Klausel 1 Buchstabe aOption 1 (DSGVO — VO (EU) 2016/679) oder Option 2 (EU-DSVO — VO (EU) 2018/1725)Option 1: Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
Klausel 5 (fakultativ)Kopplungsklausel aufnehmen ja/neinNicht gewählt — die fakultative Kopplungsklausel ist nicht Bestandteil dieses Vertrags
Klausel 7.7 Buchstabe aOption 1 (gesonderte Genehmigung) oder Option 2 (allgemeine schriftliche Genehmigung)Option 2: allgemeine schriftliche Genehmigung mit vereinbarter Liste (Anhang IV) und Vorab-Informationsfrist von 14 Kalendertagen
Klausel 8 Buchstabe c Nummer 4Option 1 (Art. 32 DSGVO) oder Option 2 (Art. 33, 36–38 VO 2018/1725)Option 1: Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679
Klausel 9.1 Buchstaben b und c, Klausel 9.2 (Schlussabsatz)Option 1 (Art. 33/34 DSGVO) oder Option 2 (Art. 34/35 VO 2018/1725)Option 1 (DSGVO) — Artikel 33 Absatz 3, Artikel 34 bzw. Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679

Alle DSGVO/EU-DSVO-Alternativverweise („und/oder Verordnung (EU) 2018/1725“) im Klauseltext bleiben als Bestandteil des unveränderten Standardtextes stehen; einschlägig ist für die Parteien ausschließlich die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO).

Zu Klausel 7.8 (internationale Datenübermittlungen): Übermittlungen in Drittländer finden ausschließlich über die in Anhang IV genehmigten Unterauftragsverarbeiter statt; die dort je Anbieter genannten Transfermechanismen (EU-US Data Privacy Framework bzw. Standardvertragsklauseln gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Art. 46 Abs. 2 DSGVO) gelten als dokumentierte Weisung des Verantwortlichen im Sinne von Klausel 7.8 Buchstabe a. Der Beschluss (EU) 2021/915 selbst deckt keine Drittlandsübermittlung (Klausel 1 Buchstabe f).

Teil 2 — Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915, Anhang)

Abschnitt I

Klausel 1 — Zweck und Anwendungsbereich

a) Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von [gewählt: Option 1] Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.

b) Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.

c) Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.

d) Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.

e) Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.

f) Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt werden.

Klausel 2 — Unabänderbarkeit der Klauseln

a) Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.

b) Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.

Klausel 3 — Auslegung

a) Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.

b) Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 auszulegen.

c) Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.

Klausel 4 — Vorrang

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.

Klausel 5 (fakultativ) — Kopplungsklausel

Nicht gewählt. Die fakultative Kopplungsklausel wird nicht in diesen Vertrag aufgenommen; ein Beitritt weiterer Parteien zu diesen Klauseln ist nicht vorgesehen.

Abschnitt II — Pflichten der Parteien

Klausel 6 — Beschreibung der Verarbeitung

Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.

Klausel 7 — Pflichten der Parteien

7.1. Weisungen

a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.

b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679, die Verordnung (EU) 2018/1725 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.

7.2. Zweckbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.

7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.

7.4. Sicherheit der Verarbeitung

a) Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.

b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

7.5. Sensible Daten

Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.

7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln

a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.

b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.

c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.

d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.

e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

a) [gewählt: Option 2 — allgemeine schriftliche Genehmigung] Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 14 Kalendertage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann. (Die vereinbarte Liste ist Anhang IV.)

b) Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.

c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.

d) Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

e) Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche — im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist — das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.

7.8. Internationale Datenübermittlungen

a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.

b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.

Hinweis der Parteien (Anhang-Information, keine Klauseländerung): Die je Unterauftragsverarbeiter einschlägigen Transfermechanismen (EU-US Data Privacy Framework bzw. SCCs gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) sind in Anhang IV dokumentiert.

Klausel 8 — Unterstützung des Verantwortlichen

a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.

b) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.

c) Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:

  • Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
  • Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
  • Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
  • Verpflichtungen gemäß [gewählt: Option 1] Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.

d) Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.

Klausel 9 — Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.

9.1. Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:

a) bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);

b) bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß [gewählt: Option 1] Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:

  • die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
  • die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
  • die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;

c) bei der Einhaltung der Pflicht gemäß [gewählt: Option 1] Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

9.2. Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:

a) eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);

b) Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;

c) die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.

Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß [gewählt: Option 1] Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.

Abschnitt III — Schlussbestimmungen

Klausel 10 — Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags

a) Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche — unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 — den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.

b) Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn

  • der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
  • der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nicht erfüllt;
  • der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.

c) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.

d) Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.

Anhang I — Liste der Parteien

Verantwortliche(r):

Name: [wird bei Vertragsschluss ausgefüllt]
Anschrift: [wird bei Vertragsschluss ausgefüllt]
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson: [wird bei Vertragsschluss ausgefüllt]
Datenschutzbeauftragter (falls benannt): [wird bei Vertragsschluss ausgefüllt]
Unterschrift und Beitrittsdatum: [wird bei Vertragsschluss ausgefüllt]

Auftragsverarbeiter:

Name: Sebastian Studnitzky (Einzelunternehmer) — Betreiber der LULITA-Plattform
Anschrift: Matkowskystr. 2, 10245 Berlin, Deutschland
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson: Sebastian Studnitzky, Inhaber, office@lulita.ai
Datenschutzbeauftragter: nicht benannt (keine Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO / § 38 BDSG)
Unterschrift und Beitrittsdatum: [wird bei Vertragsschluss ausgefüllt]

Anhang II — Beschreibung der Verarbeitung

Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden

  • Newsletter-Abonnenten und -Interessenten des Verantwortlichen
  • Künstler:innen, deren Team-Mitglieder und verbundene Personen (auch Personen ohne eigenes Plattform-Konto), einschließlich abgebildeter Personen und Urheber (Fotografen-Credits)
  • Booking- und Veranstalterkontakte des Verantwortlichen
  • Presse-Kontakte / Journalist:innen (Empfänger von Presse- und Material-Freigabelinks, Anfragende von Audio- und Materialzugängen)
  • Ticketkäufer:innen und Gäste (einschließlich Gästelisten-Einträge) von Veranstaltungen des Verantwortlichen

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

  • Newsletter: E-Mail-Adresse, Anmeldestatus (inkl. Double-Opt-in-Status „pending“/bestätigt), Zeitpunkte
  • Künstler- und Medienverwaltung: Künstlernamen, Biografien, Fotos (Personenabbildungen), Booking-E-Mail-Adressen, Links/Profile, Foto-Credits (Namen der Urheber), hochgeladene Dokumente und redaktionelle Inhalte (können Personenbezug enthalten)
  • Booking: Kontaktdaten von Booking- und Veranstalterkontakten, Vorgangs-Historie
  • Presse: Name, E-Mail-Adresse und Anliegen von Presse-Kontakten; Empfänger-Bezug personalisierter, ablaufender Freigabe-Links (Capability-Tokens)
  • Ticketing: Käufername, Käufer-E-Mail, Bestellbeträge und -status, Zahlungs-Referenzen (Stripe-Session-IDs — Zahlungsdaten selbst liegen beim Zahlungsdienstleister), Ticket-Codes, Ticket-Kategorien, Check-in-Zeitpunkte, Gästelisten (Name, E-Mail, Kategorie, Check-in-Status — auch als CSV-/PDF-Export und E-Mail-Versand)

Verarbeitete sensible Daten (falls zutreffend)

Sensible Daten im Sinne von Art. 9/10 DSGVO sind nicht Gegenstand der bestimmungsgemäßen Verarbeitung. Der Verantwortliche verpflichtet sich, keine sensiblen Daten über die Plattform zu verarbeiten, ohne dies vorher mit dem Auftragsverarbeiter abzustimmen (Klausel 7.5 bliebe anwendbar).

Art der Verarbeitung

Erhebung über Web-Formulare und Verwaltungsoberflächen, Speicherung/Hosting, Organisation, Anzeige auf öffentlichen Webseiten des Verantwortlichen, E-Mail-Versand (Transaktions- und Newsletter-Mails), Export (CSV/PDF, z.B. Gästelisten), Übermittlung an Zahlungs- und Versanddienstleister (Anhang IV), Auswertung/Reporting, Löschung.

Zweck(e), für den/die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden

  • Verwaltung und Versand von Newslettern des Verantwortlichen (inkl. Double-Opt-in)
  • Betrieb der öffentlichen Web-Präsenz, Künstler-, Booking- und Medienverwaltung des Verantwortlichen
  • Presse- und Material-Freigaben (gegateter Zugriff auf Promo-Material, Bearbeitung von Presse-Anfragen)
  • Ticketverkauf, Kaufabwicklung, Einlassverwaltung (Check-in, Gästelisten) und Verkaufs-Reporting für Veranstaltungen des Verantwortlichen

Dauer der Verarbeitung

Für die Dauer des Hauptvertrags über die Nutzung der LULITA-Plattform. Nach Beendigung richtet sich Löschung oder Rückgabe nach Klausel 10 Buchstabe d; gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere Buchungsbelege des Verantwortlichen als Merchant of Record beim Ticketing, § 147 AO) bleiben unberührt.

Verarbeitung durch (Unter-)Auftragsverarbeiter

Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter sind in Anhang IV je Dienst beschrieben; die Dauer entspricht jeweils der Dauer dieses AVV, soweit dort nicht anders angegeben.

Anhang III — Technische und organisatorische Maßnahmen

1. Zugriffskontrolle und Mandantentrennung (Vertraulichkeit)

  • Mandantentrennung als Kernarchitektur: Die Organisation ist die Datengrenze; alle Fachtabellen tragen tenant_id/organisation_id. Die Trennung wird auf Datenbankebene durch Row Level Security (RLS) erzwungen — org- und tenant-scoped Policies auf allen relevanten Tabellen.
  • Nachgewiesene Isolation: Eine automatisierte Angriffs-Testsuite (u.a. Cross-Tenant-Lesezugriffe, Storage-Buckets, anonyme Zugriffe) läuft gegen die Produktionsdatenbank und belegt die Mandantentrennung; dokumentierte Isolation-Audits.
  • Rollenmodell mit Eskalationsschutz: Rollen mit Permission-Listen inkl. Wildcard-Semantik; die Rollenvergabe ist eskalationssicher implementiert (niemand kann mehr Rechte vergeben, als er selbst besitzt), abgesichert durch Unit-Tests.
  • Privilegierte Datenbankzugriffe nur serverseitig: Der Service-Role-Schlüssel wird ausschließlich in serverseitigen API-Routen verwendet; Clients erhalten nur den RLS-gebundenen anonymen Schlüssel. Admin-Routen sind zusätzlich durch ein Middleware-Gate geschützt.
  • Authentifizierung: Supabase Auth (Passwort / Magic Link), Sessions als signierte JWT.
  • Administrative Zugänge (Hosting, Datenbank, Code, Zahlungsdienstleister) liegen ausschließlich beim Betreiber und sind passwortgeschützt; kein eigener Serverbetrieb — Hosting und Datenhaltung in verwalteten Rechenzentren (Vercel, Supabase) mit anbieterseitigen Zertifizierungen.

2. Verschlüsselung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO)

  • Transportverschlüsselung: TLS auf allen Domains der Plattform.
  • Kunden-API-Schlüssel (BYOK) verschlüsselt at rest: AES-256-GCM mit dediziertem Verschlüsselungsschlüssel, getrennt von der Datenbank.
  • Datenbank-at-rest-Verschlüsselung durch den Datenbankanbieter (Supabase, Anbieter-Standard).
  • Signierte, ablaufende Zugriffs-Tokens statt offener Links:Ticket-PDF-Links HMAC-signiert mit 30 Tagen Gültigkeit; Presse- und Preview-Links als ablaufende Capability-Tokens mit Empfänger-Bezug; durch Unit-Tests abgesichert.

3. Protokollierung und Nachvollziehbarkeit (Eingabekontrolle)

  • Auth- und Zugriffsprotokolle: Tabellen auth_events (Authentifizierungs-Ereignisse) und data_access_log (Zugriffsprotokoll).
  • Zahlungs-Webhooks idempotent und signaturgeprüft(Raw-Body-Signaturprüfung, getrennte Webhook-Secrets je Endpoint).
  • Rechtstexte-Akzeptanz protokolliert (wer/wann/Version) in org_legal_acceptances.
  • Vollständige Änderungshistorie über Versionskontrolle (Git) und Projekt-Chronik.

4. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b/c DSGVO)

  • Verwaltetes Hosting mit Auto-Scaling (Vercel); verwaltete Datenbank mit Backups / Point-in-Time-Recovery (Supabase).
  • CI-Pipeline als Deploy-Gate: TypeScript-Prüfung, Lint, Unit-Tests und Build blockieren fehlerhafte Deployments; zusätzlich Golden-Snapshot-Gate für öffentliche Seiten.
  • Zentrales Fehler-Tracking über Sentry mit EU-Ingest, konfiguriert ohne PII-Anreicherung (sendDefaultPii: false), ohne Session Replay, Tracing deaktiviert; Fehler-Boundaries verhindern Datenverlust-Situationen durch Abstürze.
  • Rate-Limits auf AI-, Auth- und öffentlichen Endpoints.

5. Datenminimierung und Löschung

  • Newsletter-Anmeldungen bleiben im Status „pending“, bis eine Double-Opt-in-Bestätigung vorliegt; Versand an Unbestätigte ist systemseitig ausgeschlossen.
  • Öffentliche Verfügbarkeits-APIs (Ticketing) liefern nur Statusstufen, keine exakten Zähler.
  • Fehler-Monitoring ohne personenbezogene Anreicherung (siehe Ziffer 4).
  • Löschung/Rückgabe bei Vertragsende gemäß Klausel 10 Buchstabe d; ein systematisches Löschkonzept mit Regelfristen liegt vor und wird fortgeschrieben.

6. Organisatorische Maßnahmen

  • Dokumentierte Arbeits- und Freigaberegeln (Datenbank-Migrationen nur manuell durch den Betreiber, koordinierte Deployments, dokumentierte Betriebs-Konventionen).
  • Regelmäßige Sicherheits-Reviews mit dokumentierter Remediation.
  • Dependency-Überwachung: automatisierte wöchentliche Abhängigkeits-Updates (Dependabot) und dokumentierte npm-audit-Lage.
  • Gepflegtes Subprozessoren-Inventar und Datenverarbeitungs-Inventar; neue Integrationen werden dort erfasst, bevor sie produktiv gehen.
  • Test- und Sandbox-Daten in eigenen, getrennten Organisationen — keine Vermischung mit Produktivdaten von Kunden.

7. Spezifische Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen (Klausel 8 Buchstabe d, Klausel 9)

  • Betroffenenrechte: Anfragen betroffener Personen, die beim Auftragsverarbeiter eingehen, werden unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet (Klausel 8 Buchstabe a). Der Auftragsverarbeiter stellt auf Weisung Auskünfte, Datenexporte (u.a. CSV) sowie Berichtigung und Löschung einzelner Datensätze aus den in Anhang II genannten Datenbeständen bereit.
  • Meldung von Verletzungen: Meldungen nach Klausel 9.2 erfolgen unverzüglich per E-Mail an die in Anhang I genannte Kontaktperson des Verantwortlichen; Anlaufstelle beim Auftragsverarbeiter: office@lulita.ai. Der Auftragsverarbeiter stellt die ihm verfügbaren Informationen aus den Protokollen (Ziffer 3) für Meldungen nach Art. 33/34 DSGVO bereit.
  • Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Behörden-Konsultationen durch Bereitstellung der Beschreibung der Verarbeitung (Anhang II), dieser Maßnahmenliste und der Audit-/Testnachweise (Ziffern 1, 3, 6).

Anhang IV — Liste der Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche hat gemäß Klausel 7.7 Buchstabe a (Option 2 — allgemeine schriftliche Genehmigung) die Inanspruchnahme der folgenden Unterauftragsverarbeiter genehmigt. Änderungen werden mindestens 14 Kalendertage im Voraus schriftlich angekündigt (Widerspruchsrecht des Verantwortlichen).

UnterauftragsverarbeiterSitz / DrittlandBeschreibung der Verarbeitung (Zweck)Transfermechanismus (Kap. V DSGVO)
Supabase Pte. Ltd.Singapur (Vertragsentität); Datenhaltung: EU (Region Frankfurt)Datenbank, Authentifizierung, Datei-Storage — Speicherung des gesamten in Anhang II beschriebenen DatenbestandsSCCs (2021/914) im Supabase-DPA
Vercel Inc.USAHosting/Compute der Plattform und der öffentlichen Tenant-Domains, Cron-Jobs, Server-Logs (IP-Adressen, Request-Daten)EU-US DPF / SCCs im Vercel-DPA
AnthropicUSAAI-Assistenzfunktionen (Claude): Verarbeitung von Chat-Eingaben inkl. mitgesendetem Tenant-KontextEU-US DPF / SCCs im Anthropic-DPA
OpenAIUSASprach-zu-Text (Whisper), Text-zu-Sprache, einzelne AI-Funktionen; Audio wird nicht dauerhaft gespeichertEU-US DPF / SCCs im OpenAI-DPA
Plus Five Five, Inc. (Resend)USA (Versand-Region: eu-west-1)Versand von Transaktions- und Newsletter-E-Mails (Empfänger-E-Mail, Name, Mail-Inhalte inkl. Ticket-PDF-Anhänge)EU-US DPF / SCCs im Resend-DPA
Stripe (EU-Konten: Stripe Payments Europe, Ltd.)Irland / USAZahlungsabwicklung für Ticketverkauf (Connect Direct Charges) und Abo-Abrechnung; Käuferdaten und Zahlungsdaten liegen bei StripeStripe-DPA (Teil des Services Agreement); SCCs/DPF gemäß Stripe-DPA
Functional Software, Inc. (Sentry)USA (Ingest: EU-Region)Fehler-/Betriebsüberwachung; Fehlermeldungs-Kontext ohne PII-Anreicherung (sendDefaultPii: false)EU-Ingest; EU-US DPF / SCCs im Sentry-DPA
Google (Google Ireland Ltd. / Google LLC)Irland / USAPlaces API: Venue-/Orts-Suche in der Verwaltung (Suchbegriffe; i.d.R. keine personenbezogenen Daten)EU-US DPF / SCCs im Google Cloud-DPA
Dropbox (Dropbox International Unlimited Company / Dropbox, Inc.)Irland / USADatei-Import in die Medienverwaltung (importierte Dateien können Fotos/Personenbezug enthalten)EU-US DPF / SCCs im Dropbox-DPA
Paylogic Nederland B.V. (See Tickets)Niederlande (EU)Ticket-Reporting-Sync (Bestell-Reports externer Verkäufe; Orders-Report kann Käufer-PII enthalten)EU — kein Drittlandtransfer; DPA

Hinweis: Meta (Facebook/Instagram) ist bewusst nicht als Unterauftragsverarbeiter gelistet: Das Meta Pixel auf öffentlichen Seiten (nur nach Consent, Entscheidung des Verantwortlichen) begründet eine gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) und ist außerhalb dieses AVV gesondert zu regeln; der Performance-Metriken-Sync verarbeitet aggregierte Daten.

Unterschriften

Mit ihrer Unterschrift stimmen die Parteien den vorstehenden Standardvertragsklauseln einschließlich der Anhänge I bis IV zu.

Für den Verantwortlichen:
Ort, Datum: [wird bei Vertragsschluss ausgefüllt]
Name (Druckschrift): [wird bei Vertragsschluss ausgefüllt]
Funktion: [wird bei Vertragsschluss ausgefüllt]
Unterschrift: [wird bei Vertragsschluss ausgefüllt]

Für den Auftragsverarbeiter:
Ort, Datum: [wird bei Vertragsschluss ausgefüllt]
Name (Druckschrift): Sebastian Studnitzky
Funktion: Inhaber (Einzelunternehmer), Betreiber der LULITA-Plattform
Unterschrift: [wird bei Vertragsschluss ausgefüllt]

Hinweis zum Stand

Diese Fassung (v1, Stand 9. Juli 2026) wurde sorgfältig auf Grundlage der aktuellen Rechtslage erstellt und wird derzeit im Pilotbetrieb eingesetzt; eine anwaltliche Prüfung ist vor der allgemeinen Öffnung der Plattform vorgesehen.